Kurzer Überblick

Leider sind Steuerbescheide der Finanzverwaltung teils fehlerbehaftet. Diese Tatsache ist nicht nur nervig, sondern im schlechtesten Fall auch sehr teuer. Sollten Sie in der gegebenen Frist gegen einen rechtswidrigen Bescheid keinen Einspruch erheben, bleiben Sie eventuell sogar auf den überschüssig gezahlten Steuern sitzen.

Aus diesem Grund bieten wir Ihnen die Sichtung der Steuerbescheide als vorteilhafte Dienstleistung an. Unsere Experten finden zuverlässig falsche Forderungen und kümmern sich folglich um die Korrektur. Sollte es zu einem Einspruchs- und Klageverfahren vor dem Finanzgericht bzw. Bundesfinanzhof kommen, vertreten wir Sie selbstverständlich.

Auswahl unserer Leistungen

  • Außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren
  • Steuerliche Außenprüfungen
  • Einspruch einlegen
  • Steuerbescheide prüfen
  • Steuervorauszahlungen überwachen und abgleichen
  • Verhandlungen mit der Finanzverwaltung begleiten
  • Vertretung vor den Finanzgerichten

Ihr Anliegen ist nicht aufgeführt? Kein Problem, denn unser Leistungsangebot umfasst noch zahlreiche weitere Punkte und Bereiche. Kontaktieren Sie uns mit Ihrem Anliegen und wir finden sicherlich Ihre ganz individuelle Lösung.

Unser Service für Sie.

Wir beraten. Wir planen. Wir steuern.

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

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