Kurzer Überblick
Die Testamentsvollstreckung dient der Verwaltung und Abwicklung eines Nachlasses. Der Erblasser bestimmt in seinem Testament, welche Person diese Aufgabe nach seinem Tod für ihn durchführen soll. Der so genannte Testamentsvollstrecker handelt nach den testamentarisch durch die verstorbene Person erteilten Weisungen. Er ist praktisch der Treuhänder des Erblassers nach dessen Tod.
Es sollte sich um eine fachkundige, neutrale, objektive und durchsetzungsfähige Person handeln. Sie sollte möglichst nicht am Nachlass beteiligt sein. Oft wird ein Fachanwalt für Erbrecht mit einer solchen Aufgabe betraut. Sollten Sie bei der Suche nach einem geeigneten Testamentsvollstrecker Hilfe benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter.