Steuerberatung

Steuergestaltung - Steuervertretung

Wir haben uns auf folgende
Leistungen spezialisiert.

Ein detailliertes aber verständliches Gutachten kann Ihnen und Ihrer Finanzverwaltung dabei helfen, dass Ent­schei­dungs­spiel­räume einheitlich und bestmöglich genutzt werden. Dadurch wird eine optimale Basis für die Gestaltung der Steuerplanung geschaffen und Sie können alle sich daraus ergebenden Vorteile nutzen. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und verschaffen Ihnen eine ideale Planungsgrundlage, damit Ihr Unternehmen den höchst­mög­li­chen wirt­schaft­li­chen Vorteil erzielt.
Die meisten Menschen denken bei einer Steuerprüfung zunächst an Unannehmlichkeiten. Seien Sie ganz entspannt – wir begleiten Sie. Ob es sich um ein Einzelunternehmen oder um eine Kapitalgesellschaft handelt: Unsere versierten Steuerberater begleiten Sie auf dem ganzen Weg der Betriebsprüfung. Dabei bereiten wir Sie auf die Prüfung vor, informieren Sie über Ihre Rechte, sind während der Prüfung Ansprechpartner des Prüfers und verteidigen Ihre Interessen im Abschlussgespräch. Abschließend prüfen wir den Bericht des Prüfers und kontrollieren die Bescheide des Finanzamts.
Leider sind Steuerbescheide der Finanzverwaltung teils fehlerbehaftet. Diese Tatsache ist nicht nur nervig, sondern im schlechtesten Fall auch sehr teuer. Sollten Sie in der gegebenen Frist gegen einen rechtswidrigen Bescheid keinen Einspruch erheben, bleiben Sie eventuell sogar auf den überschüssig gezahlten Steuern sitzen.
Um Ihr Unternehmen langfristig erfolgreich führen zu können ist eine Anpassung an die sich ständig verändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von großer Bedeutung. Vergangene sinnvolle Entscheidungen können durch Neuerungen veraltet sein oder sogar Anpassungen erfordern. Wir behalten alles für Sie im Auge - damit Ihr Unternehmen langfristig erfolgreich bestehen bleibt.
Das Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) regelt die Abläufe von Erbschaft und Schenkung. Sofern die festgesetzten Freibeträge überschritten werden, muss eine Erbschafts- oder Schenkungsteuererklärung abgegeben werden. Die Erbschaftsteuer besteuert den Übergang von Vermögenswerten eines Verstorbenen an den Erben. Die Steuerbelastung richtet sich dabei nach der Höhe der Erbschaft sowie den Verwandtschaftsverhältnissen zwischen Erblasser und Erben. Zur Ermittlung der Erbschaftssteuer muss eine Erbschaftsteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden.
Bei dem Wort "Betriebsprüfung" leuchten bei vielen Unternehmern alle Warnzeichen auf. Das kann viel Geld kosten. Betriebsprüfer, die die Buchführung verwerfen oder Hinzuschätzungen, die auf einen zukommen. Vielen graust allein der Gedanke. Deshalb helfen wir Ihnen diese Thematik vorzubeugen und Falle einer tatsächlichen Prüfung, mit dieser richtig umzugehen. Zusammenarbeit und Transparenz sind hier die Schlüsselwörter.
Die Steuergestaltung ist zunächst in die nationale und internationale Sparte zu unterteilen. Nationale Steuergestaltung ist auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland begrenzt, jedoch auf nahezu alle Steuerarten anwendbar. Selbstverständlich ist die Steuergestaltung auf dem einschlägigen und zur Verfügung stehenden Recht basierend und unter der Betrachtung der rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Konsequenzen erstellt.

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